Anzahl der Beschäftigten melden (für die Abfallgebühren)
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Bitte melden Sie dem Amt für Abfallwirtschaft, wenn sich die Zahl Ihrer Beschäftigten ändert. Beschäftigte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Inhaberin oder der Inhaber. Das gilt für alle Grundstücke, die an die Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossen sind. Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie ein Gewerbe an- oder abmelden.

Aus der Anzahl Ihrer Beschäftigten berechnen wir den sogenannten Einwohnergleichwert. Diese Zahl bestimmt, wie hoch die Sockelgebühr ist.                                                 


Voraussetzungen:
Sie können diese Mitteilung nur abschicken, wenn Ihnen das Grundstück gehört, Sie das Haus verwalten oder das Gewerbe betreiben.






Wir rechnen die Anzahl der Beschäftigten (und wenn zutreffend Kinder oder Betten) in sogenannte Einwohnergleichwerte um. Dafür nutzen wir die Tabelle in Anlage 1 der Abfallgebührensatzung. Die finden Sie unter Rechtsgrundlagen

Hier sind einige Beispiele:
  • In Arztpraxen oder Apotheken gilt ein Einwohnergleichwert für vier Beschäftigte.
  • In Restaurants und Cafés zählt jede/r Beschäftigte als ein Einwohnergleichwert.
  • Für Schulen berechnen wir einen Einwohnergleichwert für vier Beschäftigte und zusätzlich für 20 Schülerinnen und Schüler.

Änderungen gelten immer ab dem 1. Tag des nächsten Monats.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung:Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau.
Telefon:0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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