Schlachtier- und Fleischuntersuchung
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Gewerbliche und Hausschlachtungen unterliegen den fleischhygienerechtlichen Vorschriften. Die gesetzlich vorgeschriebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird von dem im jeweiligen Fleischhygienebezirk zuständigen amtlichen Tierarzt bzw. amtlichen Fachassistent vorgenommen. Hierfür werden Gebühren nach der Fleischhygienegebührensatzung erhoben.
gemäß Fleischhygienegebührenverzeichnis des Landkreises Zwickau
Name:  Antje Rahm
Stellenbezeichnung: Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung - Sachgebietsleiterin
Aufgabenbeschreibung: Sachgebiet Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Fleischhygiene
Telefon: 0375 4402-22650
Fax: 0375 4402-32600
E-Mail: lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Name:  Claudia Richter
Stellenbezeichnung: Verwaltung und Vollzug (Fleischhygiene)
Aufgabenbeschreibung: Verwaltung/Vollzug
Telefon: 0375 4402-22605
Fax: 0375 4402-32600
E-Mail: lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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