Träger öffentlicher Belange
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Liste Träger öffentlicher Belange, TöB, Beteiligung, Planung



Koordination der Beteiligung der Landkreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange bei Planungsverfahren und sonstigen Dienstleistungsverfahren.
Voraussetzungen:
Wenn in einem Planungs- oder Genehmigungsverfahren eine Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange erforderlich ist, wird die Beteiligung der einzelnen Träger öffentlicher Belange innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert, und es wird eine einheitliche Stellungnahme des Landkreises abgegeben.
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