Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 ff SGB XII)
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

ambulant betreutes Wohnen, abW, §67

Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 ff SGB XII)

Zielgruppe sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, und die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Leistungsinhalte sind in der Regel vorwiegend Hilfen der Beratung und persönlichen Unterstützung durch die Leistungserbringer (Träger, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII abgeschlossen wurde)
zum Seitenanfang springen

Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unsererDatenschutzerklärungverwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.Verstanden