Allgemeine Informationen
Bitte melden Sie Ihr Gewerbe auch bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau an und ab. So können wir die Abfallgebühren richtig berechnen.
Bitte melden Sie dabei auch die Anzahl Ihrer Beschäftigten. Daraus berechnen wir den
sogenannten Einwohnergleichwert. Diese Zahl bestimmt, wie hoch die Sockelgebühr ist.
Voraussetzungen:
Sie können diese Mitteilung nur abschicken, wenn Ihnen das Grundstück gehört, Sie das Haus verwalten oder das Gewerbe betreiben.
Erforderliche Unterlagen
- Sie müssen den Antrag bitte unterschreiben.
- Bitte beantragen Sie die Änderung schriftlich. Dafür nutzen Sie das Formular (siehe Anträge und Formulare). Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail oder ein Fax.
Besonderheiten
Wir rechnen die Anzahl der Beschäftigten (und wenn
zutreffend Kinder oder Betten) in sogenannte Einwohnergleichwerte um.
Dafür nutzen wir die Tabelle in
Anlage 1 der Abfallgebührensatzung. Die finden Sie unter Rechtsgrundlagen.
Hier sind einige Beispiele:
- In Arztpraxen oder Apotheken gilt ein Einwohnergleichwert für vier Beschäftigte.
- In Restaurants und Cafés zählt jede/r Beschäftigte als ein Einwohnergleichwert.
- Für Schulen berechnen wir einen Einwohnergleichwert für vier Beschäftigte und zusätzlich für 20 Schülerinnen und Schüler.
Änderungen gelten immer ab dem 1. Tag des nächsten Monats.
Ansprechpartner
| Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
| Aufgabenbeschreibung: | Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau. |
| Telefon: | 0375 4402-26600 |
| Fax: | 0375 4402-26119 |
| E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
| Öffnungszeiten | |
| Hausanschrift | |
| Postanschrift |
