Verkehrsordnungswidrigkeiten
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Aufgabengebiete:


  • Verwarnung (bis 55,00 Euro) - keine Gebühren, wenn Verwarnung wirksam wird
    • grundsätzlich keine Punkteeintragung im Fahreignungsregister
  • Bußgeldbescheid - Gebühr 5 % der Geldbuße, mindestens 25,00 Euro + 3,50 Euro für Zustellung
  • Kann der für einen Halte- oder Parkverstoß verantwortliche Fahrzeugführer vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden, werden dem Halter des Fahrzeuges gemäß § 25a Straßenverkehrsgesetz die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • Kann der für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden, kann gemäß § 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden.
  • Wenn Sie weder das Bußgeld bezahlen noch Einspruch erheben, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ist erkennbar, dass Sie sich der Zahlung bewusst entziehen wollen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Telefon:0375 4402-24130
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:bussgeld@landkreis-zwickau.de
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