Allgemeine Informationen
- Vaterschaftsanerkennungen Mutterschaftsanerkennungen
- Unterhaltsansprüche für minderjährige und volljährige Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Ausstellung von Negativattesten für nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mütter mit Alleinsorge