Hilfe zum Lebensunterhalt
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Hilfe zum Lebensunterhalt,Hlu,KdU,Kosten der Unterkunft,Miete, SGB II, Bürgergeld

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen mit tatsächlichem Aufenthalt im Inland setzt an dem Tag ein, an welchem dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Leistungen für:
  • den Regelbedarf (insbesondere Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse)
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Leistung für Unterkunft und Heizung
  • gegebenenfalls bestehende Mehrbedarfe
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge für die Vorsorge
einmalige Leistungen für:
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von othopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
sowie auch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

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