Allgemeine Informationen
Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage haben der zuständigen Behörde anzuzeigen, wer von ihnen nach den Bestimmungen über die Geschäftsführungsbefugnis für die Gesellschaft die Pflichten des Betreibers der genehmigungsbedürftigen Anlage wahrnimmt, die ihm nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften obliegen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | SB Immissionsschutz |
Telefon: | 0375 4402-26251 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
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