Anzeige nach § 52b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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immi;BImSchG);Immissionsschutz;Immissionen;Immission;BImSch;§52b



Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage haben der zuständigen Behörde anzuzeigen, wer von ihnen nach den Bestimmungen über die Geschäftsführungsbefugnis für die Gesellschaft die Pflichten des Betreibers der genehmigungsbedürftigen Anlage wahrnimmt, die ihm nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften obliegen.
Stellenbezeichnung:SB Immissionsschutz
Telefon: 0375 4402-26251
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:umwelt@landkreis-zwickau.de
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