Allgemeine Informationen
Die untere Immissionsschutzbehörde ist im Rahmen geltender
Zuständigkeitsverordnungen für den Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes
zuständig. Wichtigster Teil des Vollzugs sind dabei die Erteilung von
Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies sind z. B. Anlagen für
Wärmeerzeugung, Anlagen der Stahl-, Eisen- und Metallindustrie,
Oberflächen-behandlungsanlagen, Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen oder
landwirtschaftliche Anlagen. Auch für den Vollzug der
Kleinfeuerungsanlagenverordnung oder von Maßnahmen bei Smog-Gefährdung ist die
untere Immissionsschutzbehörde verantwortlich.
In beinahe allen Fragen des Baurechts, wo es um Luft, Lärm und Strahlung geht, sind die Fragen des Immissionsschutzes von grundsätzlicher Bedeutung. Daher sind die Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren eine weitere Aufgabe des Sachgebietes.
In beinahe allen Fragen des Baurechts, wo es um Luft, Lärm und Strahlung geht, sind die Fragen des Immissionsschutzes von grundsätzlicher Bedeutung. Daher sind die Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren eine weitere Aufgabe des Sachgebietes.
Aufgaben, Dienstleistungen und Verfahren
- Anzeige nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Anzeige/Registrierung von Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV
- Baustellen – Ausnahmegenehmigung Nachtarbeit
- Elektrosmog, Mobilfunk, Anzeige von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen
- Heizungsanlagen - Kleinfeuerung
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- Lärmbeschwerden
Ansprechpartner
Name: | Katja Schumann |
Stellenbezeichnung: | Immissionsschutz - Sachgebietsleiterin |
Kontakt
Telefon: | 0375 4402-26265 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | Sachgebiet Immissionsschutz |
Webseite: | Landkreis Zwickau |
Sprechzeiten
Es gelten wieder die allgemeinen Öffnungszeiten - Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Für
* die Kfz-Zulassung in Glauchau, Werdau und Zwickau,
* die Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau und
* die Bürgerservicestellen in Glauchau, Limbach-Oberfrohna, Werdau und Zwickau
gelten weitere Öffnungszeiten.
Das Gesundheitsamt ist für den Besucherverkehr geschlossen.
Voraussetzung für den Zugang sind Terminvereinbarung und Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.
mehr InformationenAnschrift
Hausanschrift: | Sachgebiet Immissionsschutz Stauffenbergstraße 2 Zimmer 209 08066 Zwickau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Umweltamt Sachgebiet Immissionsschutz Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |