Allgemeine Informationen
Mit der Umsetzung des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes zum 01. August 2008 sind in den Landkreisen die unteren Forstbehörden gebildet worden. Ihnen wurden die bisher von den staatlichen Forstbezirken durchgeführten hoheitlichen Aufgaben übertragen. Die unteren Forstbehörden sind demnach für folgende Aufgaben zuständig:
- Feststellung der Waldeigenschaft von Flächen
- Genehmigungsverfahren nach dem Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG); dazu gehören:
- Umwandlungen von Wald in eine andere Nutzungsart
- Genehmigungspflichtige Kahlhiebe
- das Sperren von Wald
- Feuerstellen im Wald
- Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
- Ausweisung und Kontrolle von Maßnahmen in Schutz- und Erholungswäldern
- Beseitigung des Baumbestandes im Wald zur Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen bzw. Leitungsschneisen
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Forstschutz (z.B. Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Wald, Verfolgung rechtswidriger Handlungen, ...)
- Forstaufsicht (z.B. Sicherstellung der ordnungsgemäßen forstlichen Bewirtschaftung des privaten und körperschaftlichen Waldbesitzes, Anordnungen zum Schutz des Waldes, ...)
- Einzelne hoheitliche Vollzugsaufgaben werden z. B. im Forstvermehrungsgutgesetz und im Pflanzenschutzgesetz wahrgenommen.
- Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen
- Feststellung und Beseitigung von erheblichen Reitschäden an ausgewiesenen Reitwegen
Ansprechpartner
Name: | Mandy Zisowsky |
Stellenbezeichnung: | Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft - Sachgebietsleiterin |
Kontakt
Telefon: | 0375 4402-26333 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | Landforstnatur@landkreis-zwickau.de |
Webseite: | www.landkreis-zwickau.de |
Sprechzeiten
Es gelten wieder die allgemeinen Öffnungszeiten - Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Für
* die Kfz-Zulassung in Glauchau, Werdau und Zwickau,
* die Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau und
* die Bürgerservicestellen in Glauchau, Limbach-Oberfrohna, Werdau und Zwickau
gelten weitere Öffnungszeiten.
Das Gesundheitsamt ist für den Besucherverkehr geschlossen.
Voraussetzung für den Zugang sind Terminvereinbarung und Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.
mehr InformationenAnschrift
Hausanschrift: | Forstbehörde (uFB) Stauffenbergstraße 2 Zimmer 402 08066 Zwickau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Forstbehörde (uFB) Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |