Allgemeine Informationen
Die Ausländerbehörde des Landkreises Zwickau ist in folgende Rechtsgebiete unterteilt:
Dienstsitz in Zwickau!
Seit dem 12. Juli 2016 hat die Ausländerbehörde ihren Sitz in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 5.
Bei Fragen zum Ausstellen von Verpflichtungserklärungen (Einladungen für Visumserteilungen) wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.
Die Unterbringung von Asylbewerbern, die Auszahlung von Geldleistungen an Asylbewerber und die Erstattung von Krankenkosten von Asylbewerbern ist nicht Aufgabe der Ausländerbehörde. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Sozialamt / Sachgebiet Soziale Grundsicherung.
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) werden über diesen Link unter "Weitere Informationen" bereitgestellt.
Dienstsitz in Zwickau!
Seit dem 12. Juli 2016 hat die Ausländerbehörde ihren Sitz in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 5.
Bei Fragen zum Ausstellen von Verpflichtungserklärungen (Einladungen für Visumserteilungen) wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.
Die Unterbringung von Asylbewerbern, die Auszahlung von Geldleistungen an Asylbewerber und die Erstattung von Krankenkosten von Asylbewerbern ist nicht Aufgabe der Ausländerbehörde. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Sozialamt / Sachgebiet Soziale Grundsicherung.
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) werden über diesen Link unter "Weitere Informationen" bereitgestellt.
Kontakt
Fax: | 0375 4402-24189 |
E-Mail: | Ausländerbehörde |
Webseite: | Telefon Asyl |
Weitere Webseite: | Telefon Ausländerrecht |
Sprechzeiten
Montag: | geschlossen |
---|---|
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Anschrift
Hausanschrift: | Sachgebiet Ausländer Werdauer Straße 62, Haus 5 08056 Zwickau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Ordnungsamt Sachgebiet Ausländer Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |