Allgemeine Informationen
Hinweis:
Voraussetzungen:
- Namensänderungen kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht
Voraussetzungen:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Person ist
- asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling
- Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist Deutschland
- wichtiger Grund für Namensänderung liegt vor, z.B.
- Name klingt anstößig oder lächerlich
- Schreibweise oder Aussprache verursacht wesentliche Schwierigkeiten
- Kindesname soll an den Familienname eines Elternteils angepasst werden
- durch Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge entstehen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung)
- beglaubigte Kopie aus Geburtenregister aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll
- beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn Antragsteller verheiratet war oder ist
- Führungszeugnis bei Personen die mindestens 14 Jahre alt sind
- Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat - falls ja, Angabe
- der Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und
- der von der Behörde getroffenen Entscheidung
- Die Sachbearbeiter nennen die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Ablauf
- Antrag muss schriftlich gestellt werden (Antragsformulare gibt es nicht)
- Gründe für Antrag müssen glaubhaft dargelegt werden
- Behörde prüft den Antrag und beteiligt gegebenenfalls weitere Behörden, z.B. Polizei, Amtsgericht (Schuldenverzeichnis)
- Behörde teilt dem Antragsteller das Ergebnis mit
- Bei erfolgter Namensänderung muss der Betroffene alle Dokumente selbst ändern lassen.
Kosten und Gebühren
- Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Namensänderung beeinflusst die Höhe der Gebühr
- bei Antragsrücknahme wird ein Teil der Gebühr fällig
- keine, wenn Antragsteller nachweislich mittellos ist
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Personenstandswesen |
Aufgabenbeschreibung: |
Einbürgerungen Personenstandswesen |
Telefon: | 0375 4402-24179 |
Fax: | 0375 4402-24189 |
E-Mail: | auslaender@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |