Allgemeine Informationen
Hinweise:
- Anzeigen von Versammlungen / Demonstrationen unter freiem Himmel werden vom Landratsamt entgegengenommen.
- Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge sind mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung beim Landratsamt anzuzeigen.
Kosten und Gebühren
- keine
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachgebietsleiterin |
Telefon: | 0375 4402-24110 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
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