Allgemeine Informationen
Aufgabengebiete:
- Erlaubnisverfahren zur Haltung gesetzlich vermutet gefährlicher Hunde
- Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall bei allen Rassen nach Verhaltensmerkmalen und Vorkommnissen
- Entscheidung über die Widerlegung der vermuteten Gefährlichkeit eines Hundes
- Erteilung von Auflagen zur Hundehaltung im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
- Untersagung der Hundehaltung
- Sachkundeprüfung nach dem GefHundG
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Polizeirecht |
Aufgabenbeschreibung: | Gefährliche Hunde |
Telefon: | 0375 4402-24114 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-zwickau.de |
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