Änderung des Abfallbehälterbestandes
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Beantragung der Aufstellung, des Tauschs oder des Abzugs von Abfallbehältern

Ist eine Veränderung der Anzahl an Abfallbehältern für:
erforderlich, können Sie dies beim Amt für Abfallwirtschaft beantragen. Bitte melden Sie auch, wenn Tonnen Behälter oder abhanden gekommen sind.

Voraussetzungen:

Die Beantragung kann nur durch den Grundstückseigentümer oder -verwalter erfolgen.
Die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung fällt für die Neuaufstellung von Restabfall- und Altpapiertonnen sowie für den Abzug von Biotonnen an. Sie beträgt für:
  • 60 bis 360 Liter-Behälter     8,20 EUR
  • 1.100 Liter-Behälter           41,00 EUR.
Sie entfällt lediglich bei:
  • der Erstausstattung mit Abfalltonnen beim erstmaligen Anschluss des Grundstücks;
  • wenn erstmalig eine Biotonne gestellt und aufgrund dessen das Restabfall-Volumen verringert wird.
Für Aufstellung, Tausch oder Abzug von Gelben Tonnen wenden Sie sich bitte  direkt an das zuständige Entsorgungsunternehmen Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG.
Erreichbar ist dieses unter der Telefonnummer 0800 0785600 sowie per Mail unter info.sachsen@nehlsen.com.
Bitte beachten Sie, dass sich zunächst eine Bandansage von Veolia meldet und Sie 
nach dem Signalton die Vorwahl der Festnetznummer Ihres Ortes eingeben müssen. Anschließend erfolgt eine Weiterleitung an Nehlsen.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
  • § 11 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung und § 3 Abs. 1 Abfallgebührensatzung
  • § 4 Nr. 6 Abfallgebührensatzung i.V.m. § 31 Abfallgebührensatzung
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