Allgemeine Informationen
Bitte teilen Sie dem Amt für Abfallwirtschaft mit, wenn ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenes Grundstück erfolgt. Dies nehmen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel vor.
Die Gebührenschuld geht zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über.
Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch den alten und/oder neuen Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung ist ONLINE oder durch schriftliche Mitteilung per Formular (siehe Anträge und Formulare) bzw. formlos per E-Mail oder Fax möglich.
Der Nachweis über den Eigentümerwechsel (Kaufvertrag, Grundbuchauszug) ist unbedingt beizufügen. Schriftliche Mitteilungen müssen unterschrieben sein.
Der Nachweis über den Eigentümerwechsel (Kaufvertrag, Grundbuchauszug) ist unbedingt beizufügen. Schriftliche Mitteilungen müssen unterschrieben sein.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 11 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung und § 3 Abs. 1 Abfallgebührensatzung