Anzeige eines Eigentümerwechsels (Abfallentsorgung)
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Bitte teilen Sie dem Amt für Abfallwirtschaft mit, wenn ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenes Grundstück erfolgt. Dies nehmen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel vor.

Die Gebührenschuld geht zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über.

Voraussetzungen:

Die Mitteilung kann nur durch den alten und/oder neuen Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung erfolgen.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
§ 11 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung und § 3 Abs. 1 Abfallgebührensatzung
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