Änderung der Beschäftigtenzahl bei gewerblich genutzen Grundstücken (Abfallentsorgung)
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Bitte teilen Sie Änderungen der Anzahl von Beschäftigten auf einem an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenen Grundstück (beispielsweise durch Gewerbean- oder -abmeldung) dem Amt für Abfallwirtschaft mit.

Anhand der mitgeteilten Beschäftigtenanzahl errechnet sich der Einwohnergleichwert. Dieser ist wiederum Bemessungsgrundlage für die Sockelgebühr.                                                 

Voraussetzungen:

Die Mitteilung kann durch den Grundstückseigentümer, -verwalter oder Gewerbetreibende erfolgen.
Die Umrechnung der Anzahl der Beschäftigten (sowie falls zutreffend Kinder oder Betten) in die sogenannten Einwohnergleichwerte erfolgt anhand der Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung (siehe Formular), zum Beispiel:

  • In Arztpraxen oder Apotheken gilt ein Schlüssel von einem Einwohnergleichwert je vier Beschäftigte.
  • In Restaurants und Cafés erfolgt die Umrechnung 1:1.
  • Schulen werden mit einem Einwohnergleichwert je vier Beschäftigte plus je 20 Schüler veranschlagt.
Eine Änderung wird immer zum 1. des Folgemonats wirksam.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
§ 11 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung i. V. m. § 3 Abs. 1 Abfallgebührensatzung und Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung
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