Allgemeine Informationen
Die Restabfall- oder Graue Tonne
In die Grauen Tonnen gehört nur, was nicht auf einem anderen Weg entsorgt werden kann. Der Rest eben.
In die Grauen Tonnen gehört nur, was nicht auf einem anderen Weg entsorgt werden kann. Der Rest eben.
- Die Entleerung erfolgt gemäß gültigem Tourenplan mindestens 14täglich.
- Die Bestellung von Restabfalltonnen muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder -verwalter erfolgen (Formular siehe Änderung des Abfallbehälterbestandes).
- Was gehört dazu? - siehe Besonderheiten
- Sortierhinweise als PDF zum Ausdrucken siehe Weitere Informationen
Kosten und Gebühren
- Die Vorhaltekosten sind in der Sockelgebühr einkalkuliert
- Die Leistungsgebühr Restabfall beinhaltet die Kosten der Entleerung beziehungsweise Bereitstellung, Einsammlung, Beförderung und Beseitigung von Restabfällen (aus Restabfallbehältern oder Restabfallsäcken) und beträgt je Entleerung:
- für 60-Liter-Behälter: 2,15 EUR,
- für 70-Liter-Säcke: 2,90 EUR,
- für 80-Liter-Behälter: 2,87 EUR,
- für 120-Liter-Behälter: 4,30 EUR,
- für 240-Liter-Behälter: 8,60 EUR,
- für 360-Liter-Behälter: 12,90 EUR,
- für 1.100-Liter-Behälter: 39,40 EUR.
Besonderheiten
Hinein gehören:
Nicht dazu gehören:
Zugelassene Restabfallsäcke
- Aktenordner
- Fenster- und Spiegelglas
- Fotos und -papier
- Geschenkpapier − beschichtet
- Glühlampen, Halogenlampen
- Gummierzeugnisse
- Hygieneartikel und -tücher, Taschentücher
- Kassetten (Audio und Video), Schallplatten
- Küchentücher, Servietten − unbenutzt und benutzt
- Spielzeug − auch aus Kunststoff
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten und -reste − auch unbenutzt
- Windeln
Nicht dazu gehören:
- Batterien
- CDs und DVDs
- Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Elektro(nik)-Altgeräte
- Fußbodenbeläge
Zugelassene Restabfallsäcke
- Sie haben ein hohes Restabfallaufkommen und die Tonnen reichen nicht aus? Bitte nutzen Sie Restabfallsäcke.
- Nur zugelassene Restabfallsäcke werden mitgenommen (siehe Verkaufsstellen).
- Kosten: 2,90 EUR je Stück (Fassungsvermögen: 70 Liter)
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 13 bis 17 Abfallwirtschaftssatzung i. V. m. §§ 5 und 11 bis 15 Abfallgebührensatzung