Allgemeine Informationen
Die Bioabfall- oder Braune Tonne
Bio- und Grünabfälle sind wertvolle „Rohstoffe“, die durch Kompostierung einer sinnvollen Weiterverwendung als Humuserde zugeführt werden können. Organische Abfälle werden in den Stoffkreislauf zurückgeführt und nicht in thermischen Verwertungsanlagen verbrannt.
Bio- und Grünabfälle sind wertvolle „Rohstoffe“, die durch Kompostierung einer sinnvollen Weiterverwendung als Humuserde zugeführt werden können. Organische Abfälle werden in den Stoffkreislauf zurückgeführt und nicht in thermischen Verwertungsanlagen verbrannt.
- Die Entleerung erfolgt gemäß gültigem Tourenplan mindestens 14täglich.
- Die Bestellung von Biotonnen muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder -verwalter erfolgen (Formular unter Änderung des Abfallbehälterbestandes).
- Bitte melden Sie die Entleerung ONLINE vor dem Leerungstermin an.
- Was gehört dazu? - siehe Besonderheiten
- Sortierhinweise als PDF zum Ausdrucken und Tourenplan der Biotonnenreinigung siehe Weitere Informationen
Kosten und Gebühren
- Die Vorhaltekosten sind in der Sockelgebühr einkalkuliert.
- Die Leistungsgebühr Bioabfall beinhaltet die Kosten der Sammlung und Verwertung von Bioabfällen sowie der zweimal jährlichen Biotonnenreinigung und beträgt je Entleerung:
- für 60-Liter-Behälter: 1,29 EUR
- für 80-Liter-Behälter: 1,72 EUR
- für 120-Liter-Behälter: 2,58 EUR
- für 240-Liter-Behälter: 5,16 EUR
Besonderheiten
Das „schmeckt“ der Biotonne:
- Blumen, Pflanzen, Blumen- und Pflanzenerde
- Eier- und Nussschalen
- Früchte
- Garten-, Gras- und Grünabfälle
- Gemüse und Obst, -reste und -schalen − roh
- Kaffee- und Teefilter sowie Tee- und Kaffeesatz
- Laub
- Sägespäne oder Sägemehl − nur zum Binden von Flüssigkeit
- Speisereste − roh
- Unkraut
Nicht kompostierbar und damit nichts für die Biotonne sind:
- Asche
- Fleisch
- Kehricht
- Knochen
- Küchenabfälle und Speisereste − gegart
- Kunststoffverpackungen und Plastiktüten
- Staubsaugerbeutel
- Windeln
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. §§ 13 bis 16 und 18 Abfallwirtschaftssatzung i. V. m. §§ 5 und 16 bis 20 Abfallgebührensatzung