Sockelgebühr für die Abfallentsorgung
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Die Sockelgebühr für die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau beträgt 23,04 EUR je

  • meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasstem Einwohner                          und
  • Einwohnergleichwert (Umrechnung gemäß Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung) für Beschäftigte (und falls zutreffend Kinder oder Betten).

Sie beinhaltet neben den Vorhaltekosten der Abfallentsorgung auch die Aufwendungen für die folgenden Leistungen des Landkreises Zwickau:

  • Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter sowie der Blauen Tonnen
  • Installation und Gewährleistung der Funktionsweise der Codierung an den vom Landkreis bereitgestellten Abfallbehältern
  • Entsorgung von Altpapier abzüglich der Vermarktungserlöse
  • Entsorgung von überlassungspflichtigen sperrigen Abfällen sowie sperrigen Kunststoffabfällen jeweils einmal jährlich pro Haushalt und Gewerbe
  • Entsorgung von überlassungspflichtigem Schrott
  • Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffen zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen sowie einmal monatlich auf dem Platz der Völkerfreundschaft in Zwickau
  • Betrieb von Sammelstellen für die Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten und Schrott
  • Weihnachtsbaumentsorgung einmal jährlich
  • Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien im Landkreis Zwickau
  • Umlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen.

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebührenschuld zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
§§ 5 bis 10 i. V. m. Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung
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