Allgemeine Informationen
Die Sockelgebühr für die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau beträgt 23,04 EUR je
- meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasstem Einwohner und
- Einwohnergleichwert (Umrechnung gemäß Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung) für Beschäftigte (und falls zutreffend Kinder oder Betten).
Sie beinhaltet neben den Vorhaltekosten der Abfallentsorgung auch die Aufwendungen für die folgenden Leistungen des Landkreises Zwickau:
- Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter sowie der Blauen Tonnen
- Installation und Gewährleistung der Funktionsweise der Codierung an den vom Landkreis bereitgestellten Abfallbehältern
- Entsorgung von Altpapier abzüglich der Vermarktungserlöse
- Entsorgung von überlassungspflichtigen sperrigen Abfällen sowie sperrigen Kunststoffabfällen jeweils einmal jährlich pro Haushalt und Gewerbe
- Entsorgung von überlassungspflichtigem Schrott
- Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffen zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen sowie einmal monatlich auf dem Platz der Völkerfreundschaft in Zwickau
- Betrieb von Sammelstellen für die Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten und Schrott
- Weihnachtsbaumentsorgung einmal jährlich
- Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien im Landkreis Zwickau
- Umlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen.
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebührenschuld zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§§ 5 bis 10 i. V. m. Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung