Allgemeine Informationen
Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene können in der Kreismusikschule fast jedes Instrument und natürlich Gesang erlernen. Es gibt außerdem Angebote für die Kleinsten, für Vorschulkinder, Gruppen- und Ensemblespiel, einen Chor, Kammermusik.
Voraussetzungen:
Antrag auf Aufnahme
Kosten und Gebühren
Gebühren laut Musikschulgebührensatzung
Besonderheiten
Das Ausbildungsjahr an der Kreismusikschule entspricht dem Schuljahr im Freistaat Sachsen einschließlich der Ferienregelungen. Der Unterricht wird an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt. Der Unterricht wird in jedem Fach in der Regel einmal wöchentlich erteilt.
Ansprechpartner
Name: | Maik Kern |
Stellenbezeichnung: | Kreismusikschule - Leiter der Kreismusikschule und Leiter Standort Glauchau |
Telefon: | 0375 4402-23720 |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- Musikschulsatzung vom 4. Juni 2009
- Änderungssatzung zur Musikschulsatzung vom 23. Juni 2011
- Musikschulgebührensatzung vom 4. Juni 2009
- Änderungssatzung zur Musikschulgebührensatzung vom 23. Juni 2011
- Zweite Änderungssatzung zur Musikschulsatzung vom 16. Juni 2016 - gültig ab 1. Februar 2017
- Zweite Änderungssatzung zur Musikschulgebührensatzung vom 16. Juni 2016 - gültig ab 1. Februar 2017
- Lesefassung Musikschulsatzung - gültig ab 1. Februar 2017
- Lesefassung Musikschulgebührensatzung - gültig ab 1. Februar 2017
- Datenschutzhinweise nach Datenschutz-Grundverordnung