Allgemeine Informationen
Der Modellversuch „Moped-Führerschein mit 15 Jahren“ tritt am 01.05.2013 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.
Der Modellversuch sieht vor, dass 15-Jährige über eine Fahrschulausbildung die Berechtigung für die Führerscheinklasse AM erwerben können. Sie dürfen zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren. Als Nachweis der Fahrberechtigung wird durch die zuständige Behörde dem Inhaber der Fahrerlaubnis eine Bescheinigung ausgestellt, die seine Fahrberechtigung nachweist. Die Gültigkeit der Bescheinigung ist auf die Modellregion (das Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen) beschränkt. Die Mitführpflicht und Aushändigungspflicht an zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigte Personen wird entsprechend dem normalen Führerscheindokument geregelt.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau gemeldet. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
Die Antragstellung unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom bisherigen Antragsverfahren. Ein gültiger amtlicher Lichtbildnachweis (Kinderreisepass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis) ist erforderlich. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAauswG) ist auf Antrag ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen noch nicht 16 Jahre alt sind.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung händigt der Sachverständige oder Prüfer, sofern auch alle anderen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters) die befristete Prüfbescheinigung aus.
Wenn das Mindestalter bei der praktischen Prüfung noch nicht erreicht ist, fallen zusätzliche Kosten an, da die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Sitz in Glauchau notwendig ist.
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein in der Behörde eingetauscht. Die Prüfungsbescheinigung wird drei Monate nach Vollendung des 16. Lebensjahres ungültig.
Die Antragstellung kann ebenfalls im Bürgerservice des Landkreises Zwickau beantragt werden.
(siehe unter weitere Informationen)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, oder Kinderreisepass mit Meldebescheinigung
- Sehtestbescheinigung
- ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- ein aktuelles
biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - Fahrschule im Antrag benennen
- Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter (siehe unter Anträge und Formulare)
Kosten und Gebühren
Die
Antragsgebühr beträgt 48,90 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per Girocard (EC) zahlen.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per Girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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