Allgemeine Informationen
Nutzen Sie die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten im Handel. Der Landkreis Zwickau bietet zusätzlich zwei Entsorgungswege an: Selbstanlieferung oder Abholung auf Abruf
Selbstanlieferung (gebührenfrei)
Die Abholung erfolgt auf Antrag mittels Entsorgungskarte.
Voraussetzungen:
Selbstanlieferung (gebührenfrei)
- Die Selbstanlieferung ist an Annahmestellen des Landkreises Zwickau möglich.
Die Abholung erfolgt auf Antrag mittels Entsorgungskarte.
- Der Anspruch besteht für Haushalte und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbe.
- Die Abholung erfolgt an der Grundstücksgrenze (kein Transport aus der Wohnung).
- Die Abholung ist nicht nur am Wohnsitz, sondern auch an einem "abweichenden Abholort" (zum Beispiel einer Gartenanlage) möglich. Dieser muss sich aber im Gebiet des Landkreises Zwickau befinden.
- Elektro(nik)-Altgeräte sind in der Regel mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
- siehe Entsorgungskarte unter Anträge und Formulare
- Elektro(nik)-Altgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die nach ihrer Rückgewinnung als Sekundärrohstoffe genutzt werden können und so einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung und des Energieverbrauchs leisten.
- Sie können auch Schadstoffe enthalten, welche bei nicht fachgerechter Entsorgung eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Erforderliche Unterlagen
Bei Abholung auf Abruf (gebührenpflichtig):
- Beantragung ist ONLINE möglich oder
- schriftlich per Entsorgungskarte für Sperrmüll (siehe Anträge und Formulare) bzw. formlos per E-Mail oder Fax.
- Die Unterschrift ist bei schriftlicher Beantragung unbedingt erforderlich.
Ablauf
Bei Abholung auf Abruf (gebührenpflichtig):
- Der Antrag ist im Landratsamt Zwickau einzureichen.
- Die Abholung erfolgt nach Terminbekanntgabe durch das Entsorgungsunternehmen schriftlich oder per E-Mail.
- Bitte stellen Sie die Geräte an der Grundstücksgrenze bis 07:00 Uhr am Abholtag, jedoch frühestens am Vortag bereit.
- Die Wartezeit beträgt zwei bis vier Wochen.
Kosten und Gebühren
Bei Beauftragung der Abholung:
10,00 EUR pro Abholantrag zzgl.:
Bei Selbstanlieferung:
10,00 EUR pro Abholantrag zzgl.:
- 5,00 EUR je Großgerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 50 cm, aber keine 150 cm überschreitet)
- 40,00 EUR je Maxigerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 150 cm, aber keine 300 cm überschreitet)
Bei Selbstanlieferung:
- gebührenfrei, da Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind
Besonderheiten
- Die Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten ist ausschließlich über den Landkreis Zwickau oder Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten, sprich den Handel, zulässig.
- Die Ab- oder Weitergabe an jegliche andere Sammler (oft durch Handzettel im Briefkasten beworben) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 23 Abfallwirtschaftssatzung i. V. m. §§ 21 bis 25 Abfallgebührensatzung