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23. Oktober 2025

Der Reparaturbonus des Freistaates Sachsen kann ab Mitte November 2025 wieder beantragt werden.

Der Freistaat Sachsen hat Anfang Oktober 2025 Mittel aus dem Klimafonds Sachsen für die Fortführung des Reparaturbonus bereitgestellt. Somit können voraussichtlich ab Mitte November wieder Förderungen für Reparaturen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.

"Mit dem [...] Beschluss können wir den sehr gut nachgefragten Reparaturbonus wiederaufnehmen. Damit reagieren wir nicht nur auf die große Nachfrage aus der Bevölkerung, sondern stärken zugleich das sächsische Handwerk. Jede Reparatur, die ein Gerät vor der Entsorgung bewahrt, ist ein konkreter Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz", so Wirtschaftsminister Dirk Panter in einer Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.

Wird die Reparatur bei einem registrierten Reparaturunternehmen durchgeführt, erhalten Sie 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben zurück. Das Angebot ist begrenzt auf zwei Reparaturen je Kalenderjahr und antragstellender Person. Voraussetzung ist ein Mindestrechnungsbetrag von 115 Euro und es werden maximal 200 Euro je Reparatur erstattet. Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025.

Weitere Informationen zu der sächsischen Förderung und dem Antragsverfahren finden Sie unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus.

Nutzen Sie das Angebot des Freistaates, durch Reparatur die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten zu steigern und hiermit einen aktiven Beitrag für Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu leisten.

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