Vorlesen senioren,politik,politische arbeit Allgemeine Informationen Förderung seniorenpolitischer Arbeit Auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO) vom 27. September 2023 können Fördermittelanträge für den Bereich seniorenpolitischer Arbeit im Landkreis Zwickau, Sozialamt – Förderung – eingereicht werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Vereine oder Verbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Mitglieder kommunale Gebietskörperschaften Religionsgemeinschaften mit dem staatlich anerkannten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. deren Untergliederung wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften Für den Bereich seniorenpolitischer Arbeit stehen dem Landkreis Zwickau im ersten Halbjahr 2025 Mittel in Höhe von insgesamt 3.000 Euro zur Verfügung.