Fachhochschulreife oder Berufsabschluss an einer Berufsfachschule) Schüler, die bereits einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben haben (§4 BBiG, § 25 HWO) Erforderliche Unterlagen Bei Berufsschülern: Der Blockplan Der Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln Die Steuer ID Der Ausbildungsvertrag Rechnungen oder Kontoauszüge als Nachweis für die auswärtige Unterbringung bzw. ein Mietvertrag, falls vorhanden Bei Internatsschülern: Der Mietvertrag für das Internat Der Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln Der Verpflegungsvertrag (soweit vorhanden) Die Steuer-ID Im Falle eines Sozialstipendiums sind die Bescheide nach SGB II oder SGB XII vorzulegen Kosten und Gebühren keine Besonderheiten Bei Erstanträgen wird, wenn möglich, um vorherige telefonische Absprache gebeten.