Verlust oder Diebstahl von amtlichen Kennzeichen
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Wenn Sie Ihr amtliches Kennzeichen verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie - schon um einen eventuellen Missbrauch ausschließen zu können - unverzüglich die Ausstellung neuer Kennzeichen bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.


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