Allgemeine Informationen
Trägerförderung
Aufgabe der Trägerförderung ist unter anderem die finanzielle Umsetzung der Förderung im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 Sozialgesetzbuch VIII und § 16 Sozialgesetzbuch VIII/Richtlinie Demokratie und Toleranz.
Aufgabe der Trägerförderung ist unter anderem die finanzielle Umsetzung der Förderung im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 Sozialgesetzbuch VIII und § 16 Sozialgesetzbuch VIII/Richtlinie Demokratie und Toleranz.
Ansprechpartner
Name: | Sybille Bandemer |
Stellenbezeichnung: | Trägerförderung |
Telefon: | 0375 4402-23413 |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Name: | Eric Beer |
Stellenbezeichnung: | Trägerförderung |
Telefon: | 0375 4402-23412 |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11–14 und § 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)
- Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen Diskriminierung ... für Demokratie und Toleranz
- Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen Diskriminierung ... für Demokratie und Toleranz (Änderung)
- Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen Diskriminierung ... für Demokratie und Toleranz (Lesefassung)
Weitere Informationen
Weiterführende Links: