Trägerförderung
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Trägerförderung

Aufgabe der Trägerförderung ist unter anderem die finanzielle Umsetzung der Förderung im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 Sozialgesetzbuch VIII und § 16 Sozialgesetzbuch VIII/Richtlinie Demokratie und Toleranz.
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